| Württemberger Lamm ist eingetragene Kollektivmarke der Baden-Württembergischen Lammfleischerzeugergemeinschaft e.V. |
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Folgende Voraussetzungen erfüllen die Schafhalter und Nutzer der Marke "Württemberger Lamm": 1.
Die Nutzung der Kollektivmarke "Württemberger Lamm" setzt
eine Mitgliedschaft bei der Baden – Württembergischen
Lammfleischerzeugergemeinschaft e.V. voraus, sowie die Bereitschaft zu
Angaben über bestimmte Betriebsdaten wie Rasse und Anzahl
Mutterschafe/Böcke sowie Angaben zur landwirtschaftlichen Nutzfläche. |
Formular Beitrittserklärung (PDF)
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2. Die Mutterschafe werden grundsätzlich in der Landschaftspflege zum Erhalt der Kulturlandschaft eingesetzt. 3. Vater- oder Mutterlinie entstammen der Rasse Merinoland. 4. Die Qualität der Marke "Württemberger Lamm" für Lammfleisch entspricht den jeweils gültigen Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln der Baden-Württembergischen Lammfleischerzeugungsgemeinschaft e.V.
o Junge Schlachtlämmer im Alter zwischen 120 – 140 Tagen o Lebendgewichtsbereich 38 – 45 kg o Ausgeprägte Bemuskelung, geringe bis mittlere Verfettung o Helle Fleisch- und Fettfarbe, feste Konsistenz o Ausschlachtung mind. 48 % Erreichen
die Schlachtkörper diese Ziele, ist ein Qualitätszuschlag von
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5. Kontrollsystem: Für Aufzucht- und Mastbetriebe gelten die QZ-Erzeugungsrichtlinien für Lammfleisch, die eine neutrale Betriebskontrolle mit einschließen. Der Vertrieb der Marke "Württemberger Lamm" erfolgt durch selbstvermarktende Betriebe, Metzgereien sowie Groß- und Einzelhandel unter einem QZ-Zeichennutzungsvertrag mit einem der QZ-Lizenznehmer (Neutrale Kontrolle). |
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